Unabhängige Wählergemeinschaft Büchenbach e.V.
Büchenbach von Fred Hofmann

Aktuelles aus Rathaus und Gemeinde

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die kommenden Tage bilden den Höhepunkt der Faschingszeit.
Bei uns in Büchenbach gibt es einen kleinen – aber garantiert feinen – Faschingsumzug am Faschingsdienstag. Dieses Jahr mit lustigem Faschingstreiben am Rathausplatz. Die Bücherei bietet zusammen mit dem Kinder- und Jugendbüro einen extra Kinderfasching an.

Kommunalwahlen

In gut zwei Wochen, am Sonntag, den 16. März 2014, stehen mit den Kommunalwahlen wichtige Entscheidungen für die Zukunft der Gemeinde sowie des Landkreises an. Die verschiedenen politischen Gruppierungen und Kandidaten werben um die Gunst der Wähler, mit Persönlichkeiten und Programmen.
Bitte setzen Sie sich mit den Ideen und Vorstellungen der einzelnen Gruppierungen und Kandidaten zur Gestaltung der Zukunft unserer Gemeinde auseinander und machen Sie von Ihrem Wahlrecht gebrauch.
Die Gemeinde braucht Menschen mit eigener Meinung und kreativen Ideen im Gemeinderat.
Dies gilt ebenso für die Wahl des Kreistages. Bitte bedenken Sie hierbei, dass es sicherlich für unsere Gemeinde nützlich ist, wenn die Kandidaten aus unserer Gemeinde Büchenbach bzw. aus den umliegenden Gemeinden unsere Anliegen im Kreistag vertreten können.

Dank sei allen Kandidatinnen und Kandidaten gesagt, die sich bereit erklärt haben, für ein kommunales Ehrenamt zu kandidieren und hierbei im fairen Wettstreit ihre jeweiligen Ideen zur Gestaltung der Zukunft unserer Gemeinde einbringen.

Allen bisherigen Mitgliedern des Gemeinderates sei an dieser Stelle Dank und Anerkennung für die zurückliegende Arbeit der vergangenen sechs Jahre ausgesprochen.

Bei aller Unterschiedlichkeit der jeweiligen Meinung in Sachfragen hat der Gemeinderat in den vergangenen Jahren letztlich vertrauensvoll zum Wohle der Gemeinde mit allen ihren Dörfern und Weilern gearbeitet.

Neues Ärzteehepaar

Das Ehepaar Muriel und Martin Letzkus wird ab 01. April 2014 die Arztpraxis Dr. Eichinger in der Unteren Bahnhofstraße übernehmen. Der bisherige Praxisinhaber, Herr Dr. Eichinger wechselt an seine frühere Wirkungsstätte an den Auhof bei Hilpoltstein.
Wir sind froh, mit dem Ehepaar Letzkus sofort eine Nachfolge in Büchenbach zu haben. Dies ist heute (leider) keine Selbstverständlichkeit mehr. Mit der Praxis Dres. Wiedemann und Kollegen und der künftigen Praxis Letzkus ist Büchenbach mit insgesamt fünf praktizierenden Ärzten gut versorgt.

Gemeinderat – 28. 01. 2014

Breitbandausbau in den unterversorgten Gebieten – Sachstandsbericht

Der Gemeinderat Büchenbach hat in seiner Sitzung am 19.03.2013 die sog. Kumulationsgebiete zum Breitbandausbau festgelegt. Demnach umfasst das Kumulationsgebiet Büchenbach-Nord die Ortsteile Ottersdorf und Tennenlohe. Das Kumulationsgebiet Büchenbach-West wird aus den Ortschaften Gauchsdorf, Götzenreuth mit Schopfhof und Neumühle gebildet. Beide Verfahren laufen parallel.
Das Förderverfahren in seiner bisherigen Form hatte bisher 19 Förderschritte umfasst.
Die Gemeinde Büchenbach befindet sich derzeit bei Schritt 7 (Anfrage bei der Bundesnetzagentur, ob eine Vorabregulierung möglich ist).
Mit Pressemitteilung des Bay. Staatsministeriums der Finanzen für Landesentwicklung und Heimat vom 13.01.2014 wurde eine Vereinfachung des Förderverfahrens zugesagt. Folgende Änderungen sicherte der zuständige Minister zu:

  • Kommunen sollen künftig selbst entscheiden können, wo der Ausbau erfolgt, die Beschränkung auf Gewerbe- und Kumlationsgebiete soll aufgehoben werden
  • Abschlagszahlungen auf Zuwendungen werden ermöglicht, damit entfällt für die Kommunen die Notwendigkeit der kompletten Vorfinanzierung
  • Verzicht auf die Durchführung der sog. Bedarfsermittlung
  • Die Klärung, ob ein Telekommunikationsunternehmen in einem Fördergebiet eigenwirtschaftlich in schnelles Internet investiert, soll beschleunigt werden
  • Für die Umsetzung des Breitbandausbaus sollen Firmen in Zukunft statt drei, nur noch ein Jahr Zeit haben
  • Auf die zweimalige Beteiligung der Bundesnetzagentur soll komplett verzichtet werden
  • Maximale Fördersumme: 1.000.000 € pro Gemeinde
  • Fördersätze werden um 20 Prozentpunkte auf maximal bis zu 80 Prozent angehoben (bisher 40 – 60 %, je nach Finanzkraft der Gemeinde)
  • Für den administrativen Aufwand der Gemeinde (Beauftragung externer Planungsbüros, Personal- und Sachaufwand in der Gemeinde) soll ein „Startgeld Netz“ in Höhe eines Festbetrags von 5.000 € gezahlt werden
  • Die Vermessungsämter dienen als Ansprechpartner der Kommunen vor Ort

Die Kommunen, welche bereits im Verfahren sind, haben durch die Neuerungen keine Nachteile zu befürchten.
Die Änderungen sollen bis März/April 2014 in Kraft treten.
Büchenbach rechnet damit, dass voraussichtlich im Herbst 2014 ein Kooperationsvertrag mit einem Telekommunikationsanbieter abgeschlossen wird. Davor muss jedoch noch ein Auswahlverfahren durchgeführt werden, welches ebenfalls sehr umfangreich ist und bisher keine Änderung im Verfahren erfahren hat.
Bei einer angenommenen vertraglich vereinbarten Durchführungsfrist von einem Jahr, wäre der Breitbandausbau im Herbst 2015 abgeschlossen. Hierbei ist auf die Synergieeffekte hinzuweisen, die bei der Verlegung von Leerrohren im Kumulationsgebiet West im Zuge des Baus des Aurachtalsammlers auftreten.
Die seitens der Staatsregierung angekündigte Vereinfachung und Beschleunigung des Förderverfahrens ist dringend nötig, auch wenn diese für die beiden laufenden Verfahren im Bereich unserer Gemeinde nichts mehr bringt. Erfreulich ist die Anhebung der Zuwendungssätze.

Bau eines Spielplatzes bei Asbach – Abschluss einer Vereinbarung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Ansbach

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.02.2013 den Erwerb einer Fläche für die Anlegung eines Spielplatzes in Asbach beschlossen. Inzwischen konnte der Grunderwerb vollumfänglich vollzogen werden.
Mit den Bürgern von Asbach wurden verschiedene Fragen, wie Ausstattung der Spielgeräte, Anlegung der Grünflächen etc. in mehreren Gesprächen diskutiert. Aufgrund der Gesprächsergebnisse wurde ein Entwurf mit Kostenschätzung erstellt.
Für die Ausstattung des Spielplatzes sowie Anlegung der Grünanlagen werden Gesamtkosten in Höhe von ca. 24.000 € erwartet.
Vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Mittelfranken in Ansbach wurde ein Zuschuss in Höhe von 12.000 € zum 13.12.2013 genehmigt.
Um dem Zuschussverfahren des ALE zu genügen, muss der Gemeinderat einer Kostenvereinbarung zustimmen.
Von Seiten der Verwaltung wurde die Vereinbarung überprüft. Sie schlägt dem Gemeinderat vor, der Kostenvereinbarung zuzustimmen.
Gemeinderat Lunz möchte wissen, ob auch die Asbacher Bevölkerung in die Planungen „Spielplatz“ einbezogen wurde. Der Vorsitzende erläutert, dass die Dorfgemeinschaft, der Arbeitskreis „Spielplatz“ der Gemeinde Vorschläge unterbreitet hat, die auch berücksichtigt werden. Der Zuschuss wird auf Grundlage der Vorschläge dieses Arbeitskreises bewilligt. Die Teilnehmergemeinschaft zahlt diesen Zuschuss nicht. Er wird aus Mitteln für die Dorferneuerung (Freizeit/Erholung) gezahlt. Der Spielplatz soll im Mai/Juni 2014 errichtet werden.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Kostenvereinbarung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken über die Kostenbeteiligung am Spielplatz Asbach in der vorgelegten Form zu.
Einstimmig beschlossen.

Kläranlage Büchenbach – Vergabe Erneuerung Sandbehandlung

In der Kläranlage Büchenbach wird seit 1987 ein sog. Sandklassierer betrieben. Die mechanischen Teile sind mittlerweile soweit verschlissen, dass es einer Erneuerung der Anlage bedarf.
Nach dem aktuellen Stand der Technik werden keine Sandklassierer, sondern sogenannte Sandwaschanlagen verwendet.
Der Unterschied ist, dass der organische Anteil des gewaschenen Sandes wesentlich niedriger als bei einem herkömmlichen Verfahren ist (ca. 3 %).
Bei dem Sandklassierer liegt der organische Anteil des gewaschenen Sandes bei ca. 30-40 Prozent. Zudem muss der Sand nach der Behandlung im Sandklassierer bei einer Recyclinganlage entsorgt werden. Der Sand aus der Sandwaschanlage darf im Gegensatz auf der Bauschuttdeponie entsorgt werden.
Es werden sich dadurch die Entsorgungskosten reduzieren. Es wird mit einer jährlichen Einsparung von ca. 1.200,-- Euro gerechnet.
Für die Lieferung und den Einbau der Sandwaschanlage wurden drei Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Auswertung der Angebote hat folgendes ergeben:

        1. Fa. Bilfinger, 31708 Ahnsen 27.012,17 €
        2. Fa. Huber, 92334 Berching 29.865,20 €
        3. Fa. Werkstoff + Funktion
   Grimmel Wassertechnik GmbH, 61239 Ober-Morlen
33.712,70 €

Der Vorsitzende verweist darauf, dass die Sandwaschanlage sofort erneuert werden muss.
Herr Ruhl merkt an, dass solch eine Anlage erfahrungsgemäß 10 Jahre keine Reparaturen benötigt.
Eine Betriebsfähigkeit der Büchenbacher Kläranlage muss auf jeden Fall noch ca. fünf bis zehn Jahre erhalten bleiben.

Beschlussvorschlag:
Nach rechnerischer, wirtschaftlicher und technischer Prüfung der Angebote wird vorgeschlagen, den Auftrag an die Fa. Bilfinger, 31708 Ahnsen mit einer Auftragssumme von 27.012,17 Euro brutto zu vergeben. Einstimmig beschlossen.

Abwasserkanäle – Vergabe Ingenieurleistungen Bestandsuntersuchung – Teilauftrag

Nach der Eigenüberwachungsverordnung sind die Gemeinden verpflichtet, regelmäßig Kanaluntersuchungen durchzuführen. Die letzte Untersuchung in Büchenbach (Kernort) wurde 1998 durchgeführt.
Die Ingenieurleistungen beinhalten die Ausschreibung, Überwachung der Kanaluntersuchungen, Auswertung der TV-Untersuchung mit Zustandsbewertung, Zusammenfassung des erforderlichen Sanierungsbedarfs mit Lageplänen und Themenkarten sowie eine Kostenschätzung für die Kanalsanierungen.
Für die Ausschreibung der Kanalreinigung und TV-Untersuchung, Überwachung und Zustandsklassifizierung der Ortskanalisation wurden drei Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Auswertung der Angebote hat folgendes ergeben:

        1. JBG Gauff Ingenieure, Nürnberg 45.269,98 €
        2. Planungsbüro Wolfrum, Wendelstein 65.874,18 €
        3. Ingenieurbüro Christofori + Partner, Roßtal 72.217,53 €

Alle Büros haben die geforderten Anforderungen nachgewiesen (zertifizierte Kanalsanierungsberater).
Die Kosten für die dann erforderliche TV-Untersuchung und die Reinigung von Hauptkanälen, Grundstücksanschlüssen im öffentlichen Bereich bis zur jeweiligen Grundstücksgrenze (vom Hauptkanal bis Grundstücksgrenze) sowie für Kanalschächte im Ort Büchenbach mit ca. 22 km Kanal und ca. 700 Kanalschächten wird auf grob 250.000,00 € geschätzt.
Diese Leistungen werden auf mehrere Jahre, ab 2014 verteilt und im Entwurf der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Nach der Ausführung o. g. Leistungen wird der notwendige Kanalsanierungsbedarf festgestellt, welcher in den Jahren 2016 – 2017 erfolgen soll.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Kanäle im Ort Büchenbach belaufen sich auf 6.012.644,00 €, der Restwert beträgt 3.499.761,46 € (Stand: 01. 01. 2014).
Herr Ruhl von der Technischen Bauverwaltung betont, dass bereits kürzlich untersuchte Bereiche sowie Neubaugebiete der letzten Jahre davon ausgenommen sind. Gemeinderätin Vöckler möchte wissen, in welchen Zeitabständen eine Verpflichtung der Gemeinde besteht, Kanaluntersuchungen durchführen zu lassen. Herr Ruhl antwortet darauf, alle zehn Jahre.

Beschlussvorschlag:
Nach rechnerischer, wirtschaftlicher und technischer Prüfung der Angebote wird vorgeschlagen, den Auftrag an die JBG Gauff Ingenieure, Nürnberg, mit einer Auftragssumme von 45.269,98 € brutto zu vergeben.
Mit 18 : 1 Stimmen beschlossen.

Konstituierende Sitzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Aurachtal am 06. 02. 2014

Auf Einladung des Landratsamtes Roth, Kommunalaufsicht, fand die erste Sitzung dieses mit den Verbandsmitgliedern Kammerstein und Büchenbach neu gegründeten Zweckverbandes statt.
Aufgabe des durch Beschlüsse der jeweiligen Gemeinderäte neu gegründeten interkommunalen Zusammenschlusses ist die Bündelung der Abwässer aus langfristig insgesamt 16 Dörfern im Einzugsgebiet des Aurachtales und die Weiterleitung des Abwassers zur Kläranlage Roth.
Folgende Beschlüsse der Verbandsversammlung wurden gefasst:

  • Beschluss über die Geschäftsordnung (Vorsitz Herr Regierungsrat Mathes vom Landratsamt Roth, Kommunalaufsicht)
  • Wahl des Verbandsvorsitzenden sowie Benennung seines Stellvertreters (Vorsitz Herr Mathes)
  • zum Vorsitzenden des Zweckverbandes wurde einstimmig Herr Bürgermeister Bauz aus Büchenbach gewählt; Stellvertreter ist somit automatisch Herr Bürgermeister Schnell aus Kammerstein.

Des Weiteren wurden folgende Mitglieder in den Rechnungsprüfungsausschuss gewählt:

  • von Seiten des Verbandsmitgliedes Kammerstein:

        Ordentliches Mitglied Stellvertreter
        Richard Zeller Oliver Luschka
        Jürgen Melzer Jürgen Götz

  • von Seiten des Verbandsmitglieds Büchenbach

        Ordentliches Mitglied Stellvertreter
        Gerhard Winter Hans Martin
        Gerhard Lunz Hans-Joachim Klooß

Als Ort der Geschäftsstelle wurde die Gemeindeverwaltung Büchenbach durch Beschluss festgelegt. Des Weiteren wurde eine Entschädigungssatzung beschlossen (Verbandsvorsitzender und Stellvertreter nehmen die Aufgabe im Rahmen ihres kommunalen Wahlamtes wahr und erhalten keine extra Vergütung). Eine vorläufige Betriebskostenumlage, welche von den beiden Gemeinden Kammerstein und Büchenbach erhoben wird, wurde ebenfalls beschlossen. Die Vergabe des Planungsauftrages für den Aurachtalsammler inkl. Pumpwerk an das Ingenieurbüro Klos, Spalt (bereits im Vorfeld durch die jeweiligen Gemeinderäte erfolgt) wurde ebenfalls bestätigt. Die öffentliche Ausschreibung des Abschnittes West des Sammlers zwischen Neumühle und Gauchsdorf wurde ebenfalls beschlossen.
Alle Beschlüsse erfolgten einstimmig.

Einen bunten Frühlingsbeginn wünscht

Ihr

Helmut Bauz
Erster Bürgermeister

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