Aktuelles aus Rathaus und Gemeinde
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
mit dem Monat März stellt sich langsam aber sicher der Frühling ein.
Rechtzeitig bis Ende Februar (vor Beginn der Vogelbrutzeit) wurden im Gemeindegebiet Fällarbeiten für folgende Baumaßnahmen durchgeführt:
Das Baugebiet Heuweg wird nach den Vorgaben des im Jahr 2010 beschlossenen Bebauungsplanes um insgesamt acht Bauparzellen erweitert. Die Erschließungsarbeiten beginnen im Frühjahr, so dass bis zum Herbst der Lückenschluss der Straßen Am Langenmoos und Flurstraße erfolgt.
Die Baugrundstücke werden im Rahmen der seitens des Gemeinderates beschlossenen Vergabekriterien vergeben. Interessenten wenden sich bitte an die Bauverwaltung im Rathaus, Herrn Otto Luxenburger, Tel.: 09171 – 979543. Es sind bereits einige Bewerbungen für die Wohnbaugrundstücke eingegangen.
Bis zum Sommer 2013 soll mit dem Anbau der Kinderkrippe durch die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde nach Möglichkeit begonnen werden.
Was keiner mehr für möglich gehalten hat:
Mit dem Bau der seit gut 12 Jahren geplanten Ortsumgehung Aurau soll im Juni 2013 begonnen werden. 2013 erfolgt der Bau der
Listenbachbrücke westlich der Ortslage Aurau. 2014 erfolgt dann der eigentliche Bau der Ortsumgehung.
Der Bayerische Staatsminister des Innern, Herr Joachim Herrmann, teilte diese insbesondere für die Bevölkerung des
Gemeindeteils Aurau sehr erfreuliche Nachricht zur großen Überraschung mit Schreiben vom 23. Januar 2013 mit.
Im Bereich des Brückenbauwerkes wurden ebenfalls Fällarbeiten vorgenommen.
Zur Zeit wird viel über eine Richtlinie der EU-Kommission zur Trinkwasserversorgung diskutiert. Im Rahmen
eines europäischen Volksbegehrens kann man im Internet unter
www.right2water.eu in einer Liste gegen weitere Privatisierungen protestieren.
In der Gemeinde Büchenbach wird die Wasserversorgung über die beiden Zweckverbände zur Wasserversorgung der
Büchenbach-Aurach-Gruppe (Sitz Büchenbach) sowie der Heidenberggruppe (Sitz Götzenreuth) organisiert.
Beide Zweckverbände befinden sich komplett im Eigentum der sie tragenden Kommunen: Büchenbach-Aurach-Gruppe Büchenbach, Roth,
Georgensgmünd; Heidenberggruppe: Kammerstein, Büchenbach, Abenberg.
Beide Zweckverbände sind über das Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit öffentlich-rechtlich organisiert.
Im Rahmen eines Interviews der Bayerischen Staatszeitung mit dem zuständigen EU-Kommissar Michel Barnier (Bayerische
Staatszeitung vom 08. 02. 2013) hat dieser klargestellt, dass bei einer öffentlich-rechtlichen Organisationsform mit einer
Aufgabenzuständigkeit beschränkt auf die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser keine Pflicht zur Ausschreibung einer
sogenannten Versorgungskonzession geplant ist.
Bei einer privatrechtlichen Organisation der Wasserversorgung (z. B. über eine GmbH) ergeben sich möglicherweise Pflichten
zur Ausschreibung einer Konzession.
Die öffentlich-rechtliche Organisationsform der Wasserversorgung in unserer Gemeinde könnte sich hier als großer Vorteil
erweisen.
Gemeinderat 29. 01. 2013
Das Thema Windkraft wurde wiederholt im Gemeinderat behandelt. Es fanden hierzu auch ein Informationsabend und eine
Informationsfahrt nach Dürrwangen statt.
In der Sitzung des Gemeinderats vom 31.07.2012 wurde mehrheitlich folgende Stellungnahme gegenüber dem Regionalen
Planungsverband zur 17. Änderung des Regionalplanes beschlossen:
Mit dem Vorschlag des Planungsverbandes der Industrieregion Mittelfranken die Fläche WK 70 neu als Vorranggebiet für
Windkraft in den Regionalplan mit aufzunehmen besteht Einverständnis, jedoch nur wenn bei der Errichtung der Windräder, von
der Wohnbebauung in Tennenlohe, ein Mindestabstand von 1.000 m eingehalten wird. Die Gemeinde wird bei Bedarf über einen
Bebauungsplan weitere Festsetzungen, wie z.B. Nabenhöhe der Anlage/n festsetzen.
Am 21.01.2013 fand die letzte Sitzung des Planungsverbandes statt in der auch die Fortschreibung der Windkraftkonzeption
behandelt wurde. Die in der Sitzung angenommene Beschlussempfehlung des Regionalbeauftragten bei der Regierung von
Mittelfranken zu dem Thema Windkraft WK70 lautete wie folgt:
Das Gebiet WK70 soll weiter verfolgt werden. Jedoch nicht als Vorranggebiet für Windkraft sondern als Vorbehaltsgebiet für
Windkraft. Zudem soll das Gebiet im westlichen Bereich reduziert werden. (siehe Anlage)
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete unterscheiden sich wie folgt:
In den Vorranggebieten für den Bau und die Nutzung raumbedeutsamer Windkraftanlagen soll der Windkraftnutzung gegenüber
anderer raumbedeutsamen Nutzungsansprüchen zukommen. Vorranggebiete sind abschließend abgewogene Ziele der Raumordnung,
deshalb ist bei Planstandorten innerhalb von Vorranggebieten kein Raumordnungsverfahren mehr erforderlich.
In den Vorbehaltsgebieten für den Bau und die Nutzung raumbedeutsamer Windkraftanlagen soll der Nutzung der Windkraft bei
der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht beigemessen werden. Die einzelnen Belange
sind nicht abschließend abgewogen, weshalb Planvorhaben innerhalb von Vorbehaltsgebieten in den Anwendungsbereich
überörtlich raumbedeutsam sind. (Vgl. Art. 24 Abs. 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz).
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.
Der Gemeinderat hat sich seit November 2010 mehrfach mit der Entwicklung eines Grünzuges mit Geh- und Radweg im Jordangrund
zwischen Schulgasse und Jordanparkplatz Höhe Untere Bahnhofstraße befasst.
Nach Möglichkeit soll ab Herbst 2013 der erste Bauabschnitt zwischen Schulgasse und sog. Ludergasse verwirklicht werden.
Die Gesamtkosten für diesen Abschnitt belaufen sich laut Schätzung des Architekturbüros Overbeck auf 179.506,-- €. Über den
Verein ErLebenswelt Roth e.V. wird ein Zuschuss über ca. 75.400,-- € erwartet.
Der Gemeinderat hat einstimmig folgendes beschlossen:
Aufgrund der vorgelegten Planungen für einen Geh- und Radweg, mit der entsprechenden Kostenschätzung soll über den Verein
Erlebenswelt Roth e.V. ein Zuschussantrag zum Leader-Förderprogramm für den 1. Bauabschnitt Grünzug Jordangrund - Geh- und
Radweg von der Schulgasse bis zur Ludergasse - gestellt werden. Sobald die Gemeinde einen positiven Bewilligungsbescheid zur
Zuschussmaßnahme erhalten hat, wird die Feinplanung separat im Gemeinderat vorgestellt. Anschließend sollen die Bauarbeiten
öffentlich ausgeschrieben werden.
Am staatlichen Schulstandort Büchenbach werden momentan acht Klassen in der Grundschule (zweizügig) sowie eine Klasse in der
Mittelschule (5. Klasse) unterrichtet.
Im Rahmen des Schulverbundes R³ Rednitz/Rezat/Roth (Mittelschulverbund) wird derzeit intensiv über die künftige Verteilung
der Klassen auf die einzelnen Schulstandorte diskutiert.
Im für den Standort Büchenbach schlechtesten Falle könnte in den kommenden Schuljahren unter Umständen keine
Mittelschulklasse gebildet werden, mangels Schülern.
Im Hinblick auf die in den vergangenen Jahren merklich angestiegene Geburtenrate sowie im Hinblick auf eine gewisse
Zuzugsdynamik könnte jedoch nach einer Durststrecke von vielleicht vier bis fünf Jahren wieder eine ausreichende Schülerzahl
zur Bildung von Mittelschulklassen vorhanden sein.
In Artikel 32a Absatz 7 des BayEUG (Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz) heißt es:
Eine Mittelschule, die einem Verbund angehört, wird erst aufgelöst, wenn sie keine Klasse mehr umfasst, sofern nicht der
Schulaufwandsträger einen Antrag auf Auflösung stellt.
Das Staatliche Schulamt wurde zwischenzeitlich in der Frage einer möglichen bzw. drohenden formellen Auflösung des
Mittelschulstandortes Büchenbach eingeschaltet.
Eine Auflösung von zeitweise „schülerlosen“ Mittelschulen ist derzeit – nach Angabe des Staatlichen Schulamtes
Roth-Schwabach – nicht vorgesehen.
Beschlussvorschlag: Sachvortrag dient der Kenntnisnahme.
In der nächsten Ausgabe wird über die weiteren Planungen zur Abwasserbeseitigung im Gemeindebereich West (Neumühle, Götzenreuth, Schopfhof) sowie über den Start der Sanierungsarbeiten an der Dreifachturnhalle Bericht erstattet.
Ihr
Helmut Bauz
Erster Bürgermeister