Aktuelles aus Rathaus und Gemeinde
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Jahr 2013 neigt sich seinem Ende zu.
Die Adventszeit ist nach althergebrachter Vorstellung eine Zeit der Vorbereitung auf die Ankunft des Herrn, also eine Zeit der
Vorbereitung auf das Christkind, auf Weihnachten.
Eigentlich eine Zeit der Stille.
Heutzutage wird diese Zeit der Stille allzu oft überlagert durch hektische Betriebsamkeit mit allerlei zu erledigenden
Angelegenheiten.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 12. 11. 2013 beschlossen, eine Bürgerbefragung zur Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung durchzuführen.
Hierbei wird das Ergebnis der Bürgerbefragung getrennt nach den jeweiligen Gemeindeteilen ermittelt. Somit
wird gewährleistet,
dass in jedem Dorf bzw. Weiler der Gemeinde die jeweilige Mehrheitsmeinung ermittelt wird. Ein Abstimmungsergebnis kommt dann
zustande, wenn mindestens 20 % aller Abstimmungsberechtigten einen gültigen Stimmzettel abgegeben haben.
Die Abstimmungsunterlagen wurden in der Woche vom 25.11. – 29.11.2013 an alle bei einer Kommunalwahl Wahlberechtigten in der
Gemeinde Büchenbach zugestellt. Für die Abgabe des Stimmzettels steht ab 2. Dezember im Einwohnermeldeamt des Rathauses,
Zimmer Nr. 2.02, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo, Mi, Do, Fr. von 08:00 – 12:00 Uhr und Di. von 13:00 – 19:00 Uhr)
eine Wahlurne bereit.
Das Kuvert mit einelegtem Stimmzettel kann aber zu jeder Tages- und Nachtzeit in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen
werden. Speziell für ältere Mitbürger und den Bürgern in den Ortsteilen wurden den Unterlagen auch portofreie Rücksendekuverts
beigelegt.
Die Abstimmung endet am Sonntag, den 15.12.2013, 12:00 Uhr. Das Rathaus ist an diesem Sonntag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
geöffnet.
Ab 14:00 Uhr erfolgt dann im Bürgersaal des Rathauses die öffentliche Auswertung der verbindlichen Bürgerbefragung.
Das jeweilige Ergebnis, getrennt nach Gemeindeteilen, wird im Büchenbacher Anzeiger, an den Amtstafeln der Gemeinde sowie im
Internet veröffentlicht.
Der Gemeinderat wird dann am Dienstag, den 17. Dezember 2013 um 19.00 Uhr die Ergebnisse der verbindlichen Bürgerbefragung
öffentlich feststellen und beschließen.
Bitte machen Sie von Ihrem demokratischen Mitwirkungsrecht Gebrauch und beteiligen Sie sich an der verbindlichen
Bürgerumfrage.
Sie als Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde haben es in der Hand und können somit direkt und unmittelbar über das Thema Nachtabschaltung entscheiden!
Gemeinderat – 29. 10. 2013
Hier wurden die letzten großen Aufträge vergeben. Der Auftrag für die Prallschutzwände wurde an die
Fa. Peisker Bau aus Lützen zum Angebotspreis in Höhe von 54.155,14 € vergeben.
Die Kostenschätzung beläuft sich auf 75.000,-- €, so dass hier eine Einsparung in Höhe von ca. 20.800,-- € (ca. 28 %)
gegeben ist.
Der Auftrag für die Tribünenelemente ging an die Fa. Metallbau Politz aus Edersleben zum Angebotspreis in Höhe von 53.734,45 €. Die Kostenschätzung beläuft sich 55.000,-- €, so dass hier eine Einsparung in Höhe von ca. 1.200,-- € (ca. 2 %) gegeben ist.
Die Bauarbeiten werden voraussichtlich im Laufe des Monats Februar 2014 beendet sein. Die Turnhallengaststätte soll noch vor Weihnachten wiedereröffnet werden. Die bisherige Pächterin, Frau Mira Kotar, freut sich auf zahlreiche Gäste.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 25.10.2011 wurde beschlossen, dass die Verwaltung einen Fachingenieur oder Architekten
beauftragen solle, der für das Feuerwehrgerätehaus in Büchenbach ein langfristiges Baukonzept ausarbeiten solle.
Außerdem wurde ein Arbeitskreis Feuerwehr, bestehend aus je einem Vertreter jeder Gemeinderatsfraktion (Frau Dechet für die
UWG, Herr Lunz für die CSU und Herr Schuster für die SPD) benannt, der sich um die Belange der Feuerwehr kümmern sollte.
Unter anderem auch um das Entwicklungskonzept für das Feuerwehrgerätehaus Büchenbach.
Der Arbeitskreis hat sich bisher am 04.12.2012 und am 24.07.2013 getroffen.
Dabei wurde unter anderem auch über Entwurfsvarianten für ein Entwicklungskonzept des Feuerwehrgerätehauses in Büchenbach
diskutiert. Die Entwürfe hatte Herr Architekt Beck aus Allersberg erstellt. In der Gemeinderatssitzung vom 09.04.2013 wurde
darüber berichtet.
Die Entwürfe wurden bereits mit den Feuerwehrverantwortlichen im Landkreis Roth abgestimmt (Kreisbrandinspektor,
Kreisbrandrat). Nach Rückfrage bei der Regierung von Mittelfranken wird es Zuwendungen für zwei Stellplätze in Höhe von
46.500 Euro geben. Außerdem evtl. 1.200 Euro für eine Schlauchpflegeeinrichtung.
Bei einer Besprechung am 16.10.2013 wurde vereinbart, dass Herr Beck den oben genannten Entwurf in der nächsten
Gemeinderatssitzung, also am 29.10.2013 vorstellen und das erarbeitete Konzept näher erläutern soll.
Herr Beck, Architekt aus Allersberg stellte anhand einer Präsentation seinen Entwurf vor. Schwerpunkte für die Sanierung bilden u. a.:
- Risse in der Fahrzeughalle
- Rutschgefahr durch Farbanstrich (Boden)
- Risse durch statische Probleme in der Falttorkonstruktion (Rost durch Witterung)
- Nässe im Dach (Ursache noch nicht erkundet)
- Platzmangel (Schlauchpflege, Gerätschaften, Materialien, Bekleidung)
- Fassade mit Algen belastet (insbesondere Westfassade)
- Schlauchturm – Abnutzung der Fassade, Algenbefall
- Elektroinstallation marode
- Atemschutzwerkstatt (dunkles Wasser aus der Leitung, vermutlich durch Korrosion).
Die vorläufigen Gesamtkosten für Sanierung und Erweiterung belaufen sich auf ca. 1,8 Mio €.
Die Verwaltung empfiehlt eine Aufteilung der Maßnahme in drei Bauabschnitte.
Aus den Reihen des Gemeinderates wurde die Erstellung verschiedener Vergleichsberechnungen gefordert.
Hierbei sollen auch der statische Gesamtzustand des 1991 – 1993 errichteten Gebäudes sowie die Bodenbeschaffenheit
überprüft werden.
Neben einer Sanierung mit Erweiterung kämen theoretisch auch ein Teilabbruch der Fahrzeughalle bzw. ein Gesamtneubau an einem
anderen Standort in Frage.
Die akuten Probleme, u. a. bei der Sanitärinstallation (marode Trinkwasserleitungen) sowie bei der Elektroinstallation müssen
jedenfalls kurzfristig gelöst werden. Dies gilt auch für die Einrichtung einer zentralen Schlauchpflege für alle
Gemeindefeuerwehren.
Mit der Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil „Baggerseen zwischen Bechhofen und Gauchsdorf“ vom 01.06.1988
hat das Landratsamt Roth die zwischen den Gemeindeteilen Bechhofen und Gauchsdorf gelegene Sandabbaufläche zum geschützten
Landschaftsbestandteil erklärt.
Geschützte Landschaftsbestandteile sind Flächen, die insbesondere der Tier- und Pflanzenwelt oder wegen Ihrer besonderen
Bedeutung für die Entwicklung oder Erhaltung von Biotopverbundsystemen, erforderlich sind oder zur Belebung des
Landschaftsbildes beitragen.
Am 30.05.2005 hat die Regierung von Oberfranken durch Planfeststellungsbeschluss die Fortsetzung der
Gewinnung von Quarzsand im Trocken- und Nassabbau im Tagebau „Bechhofen-Gauchsdorf“ durch die
Firma Reinhold Wurzer GmbH Co. KG, Georgensgmünd, genehmigt. Die Erweiterung bezog sich auf einen Bereich, der zum Teil
östlich des o.g. geschützten Landschaftsbestandteiles, liegt.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde auch die Gemeinde Büchenbach gehört. In erster Linie nahm die Gemeinde
Büchenbach zu einer geplanten Dammschüttung für den Gemeindeverbindungsweg Gauchsdorf - Kleinabenberg Stellung. Das Gremium
sprach sich seinerzeit gegen einen Damm mitten durch den Baggersee aus. Vielmehr plädierte es dafür, dass der Weg östlich des
Baggersees verlaufen sollte. Diese Forderung wurde auch so in den Planfeststellungsbeschluss übernommen.
Der Sandabbau ist mittlerweile abgeschlossen. Die speziell dafür gebaute, asphaltierte Zu- und Abfahrt wurde rückgebaut und
wird wieder als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Der Weg östlich und südlich des Abbaugebietes wurde ordnungsgemäß
angelegt und mündet in den, seit jeher bestehenden Weg, nach Kleinabenberg.
Ein Teil der Erweiterungsfläche ist, wie oben bereits erwähnt, kein geschützter Landschaftsbestandsteil.
Fraglich ist nun, inwieweit die nicht als geschützter Landschaftsbestandteil festgesetzte Fläche künftig beispielsweise für
Zwecke der Fischerei genutzt werden kann.
Zu beachten ist hierbei, dass die derzeitige Grenze der dem Naturschutz dienenden Fläche quer durch die Wasserfläche des
östlichen Baggersees verläuft.
Der Gemeinderat hat folgendes beschlossen:
Die Verwaltung soll zusammen mit Vertretern der Unteren Naturschutzbehörde und Vertretern der Fischerei versuchen abzuklären,
ob die Belange des Naturschutzes mit den Belangen der Fischerei bei dem Baggersee südlich von Gauchsdorf in Einklang zu
bringen sind.
Der Landkreis Roth erarbeitet im Rahmen einer Arbeitsgruppe derzeit einen Radwegeentwicklungsplan 2030.
Generell wird hierbei zwischen einem alltagstauglichen Radwegenetz sowie einem touristischen bzw. freizeitorientierten
Radwegenetz unterschieden.
Im Bereich der Gemeinde Büchenbach konnten in den vergangenen Jahren diverse Wege neu gebaut werden:
- Ottersdorf, Tennenlohe – innerorts (1999)
- Büchenbach – Breitenlohe (2006)
- Büchenbach – Kühedorf (2009)
- Rother Straße (Dorfweiher) zum sog. Planetenviertel sowie zur Stichstraße Kirchensteig-Süd (2010)
- Untere Bahnhofstraße – kurzer Abschnitt zwischen Jägergasse und Wiesenstraße (2012)
- Breitenlohe – Aurau über den Aurachgrund (2012)
- Neumühle – Abenberg (2013)
In den kommenden Jahren sollten aus Sicht der Verwaltung folgende Verbindungen prioritär angegangen werden:
- Neumühle – Götzenreuth entlang der Kreisstraße RH 5
- Neumühle – Richtung Kammerstein entlang der Kreisstraße RH 4
- Kühedorf-West (Ortsmitte bis Abzweigung Gauchsdorf)
- Ottersdorf – Obermainbach entlang der Staatsstraße 2224
- Büchenbach Kirchsteig-West zum Kühedorfer Weg (Höhe AWO-Kindergarten)
- Jordantalradweg Büchenbach
- Büchenbach – Roth entlang der Bahn (Lückenschluss Bereich sog. Wässerwiesen)
- Aurau – Kleinabenberg
- Aurau – Rothaurach
Das Konzept für die Radwegeentwicklungsplanung im gesamten Landkreis Roth ist im Internet unter
www.landratsamt-roth.de abrufbar.
Der Gemeinderat hat der o. g. Priorisierung zugestimmt.
Nachdem die sog. „Lindner-Scheune“ mit großem Engagement des Partnerschaftsvereines Büchenbach – Németkér renoviert wurde, soll die neue Nutzung der vormals als landwirtschaftliche Maschinen- bzw. Lagerhalle genutzten Scheune baurechtlich nomiert werden.
Eine ruhige Adventszeit wünscht Ihnen
Ihr
Helmut Bauz
Erster Bürgermeister