Unabhängige Wählergemeinschaft Büchenbach e.V.
Büchenbach von Fred Hofmann

Aktuelles aus Rathaus und Gemeinde

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

zuerst ein paar Worte in eigener Sache – Danke!

Für das bei der Kommunalwahl am 16. März 2014 entgegengebrachte Vertrauen und die vielfältige Unterstützung vielen Dank. Das Wahlergebnis ist für mich Anspruch und Verpflichtung, die Arbeit der vergangenen knapp elf Jahre fortzusetzen.
Die große Zustimmung gibt mir hierzu eine hohe Motivation.
Mit dem Zusammenwirken von Bürgermeister, Gemeinderat, Mitarbeitern sowie insbesondere der Bürgerschaft, also Ihnen, können wir unsere Gemeinde, die öffentlichen Angelegenheiten, in allen Dörfern und Weilern der Gemeinde Büchenbach, weiter voranbringen. Aufgaben, Projekte und Ideen gibt es genug.
Allen neu- bzw. wiedergewählten Gemeinderatsmitgliedern herzlichen Glückwunsch zur Wahl.
Der neue Gemeinderat wird sich am Dienstag, den 06. Mai 2014, um 19.00 Uhr zu seiner Konstituierenden Sitzung treffen. Vorher findet um 18.00 Uhr in der Willibaldskirche eine ökumenische Andacht statt.

Gemeinderat 25. 02. 2014

Vorstellung des neuen Leiters des Kinder- und Jugendbüros, Herrn Peter Jordák

Der neue Leiter des Kinder- und Jugendbüros, Herr Peter Jordák, ist dem Gemeinderat sowie der Bevölkerung bereits als "alter" Leiter des Kinder- und Jugendbüros bestens bekannt.
Herr Jordák berichtet über seinen persönlichen Werdegang in Familie und im Beruf der vergangenen Jahre. Des Weiteren informiert er über seine Ziele für die Arbeit im Kinder- und Jugendbüro.
Als feste Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche nennt Peter Jordák den Jugendtreff Nibbler, der regelmäßige Aktionen und Veranstaltungen bietet. Aber auch die Zusammenarbeit mit der Schule, den Vereinen und Verbänden, mit der Gemeindebücherei und den Kirchen ist ihm sehr wichtig. Er will eine zuverlässige Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche sein, ihnen Unterstützung und auch Ratschläge geben.
Als Zukunftsprojekte wird aus den Reihen des Gemeinderates die Thematik Berufsorientierung für Jugendliche sowie Ferienkinderbetreuung angesprochen.

Einführung einer Ferienkinderbetreuung – Beschluss

In den Jahren 2012 und 2013 bot die Firma Hofmann jeweils in den Sommerferien eine Ferienkindbetreuung für die Kinder Ihrer Mitarbeiter an. Im Jahr 2013 stellte die Firma Hofmann seitens der Firmangehörigen nicht in Anspruch genommene Plätze Kindern aus Büchenbach zur Verfügung, die auch genutzt wurden. Aus diesem „Pilotprojekt“ entstand nun der Wunsch von Büchenbacher Eltern an die Gemeinde, eine umfangreichere und über die Sommerferien hinausgehende Ferienbetreuung anzubieten, um das bereits bestehende Angebot der evangelischen Martinskindertagesstätte (Hort) und der AWO-Kindertagesstätte "Regenbogen" (Schulkindbetreuung) noch zu ergänzen.
Im Vorfeld haben sich etliche Eltern zu diesem Thema engagiert, so dass, nach einem gemeinsamen Treffen am 20. 11. 2013, der Plan gefasst wurde, eine ausführliche Bedarfsermittlung durchzuführen, um ein passendes Betreuungsangebot organisieren zu können.
Der Bedarfs-Fragebogen wurde per Brief an alle Kinder der Büchenbacher Grundschule, die Büchenbacher Kinder der Montessori-Schule sowie an die Vorschulkinder der Kindertageseinrichtungen in Büchenbach versandt sowie auf der Homepage der Gemeinde Büchenbach veröffentlicht.
Dieser Fragebogen umfasste unter anderem folgende Fragen: In welchen Ferien besteht Betreuungsbedarf, zu welchen Zeiten und soll es eine tage- oder wochenweise Betreuung geben?
Diese Bedarfsermittlung ergab, dass es zu fast allen abgefragten Ferienzeiten einen Betreuungsbedarf gibt.
Von diesen Ergebnissen ausgehend hat die Gemeinde Büchenbach nun folgendes Konzept für das Jahr 2014 entwickelt:

  • Es soll in beiden Osterferien-Wochen (14. – 25. April), in der zweiten Pfingstferienwoche 16. – 20. Juni), den letzten drei Sommerferienwochen (25. August - 12. September) sowie in den Herbstferien (27. – 31. Oktober) eine Betreuung angeboten werden.
  • Die täglichen Zeiten sollen von 8 – 16 Uhr gehen (Vormittagsbetreuung von 8 – 14 Uhr), außerdem soll die Möglichkeit einer Frühbetreuung ab 7 Uhr gegeben sein.
  • Die Ferienkindbetreuung soll in den Räumen der Mittagsbetreuung an der Grundschule Büchenbach stattfinden, aber auch andere Räumlichkeiten und Orte in der Gemeinde Büchenbach nutzen.
  • Das Programm soll durch die MitarbeiterInnen der Mittagsbetreuung und das Kinder- und Jugendbüro Büchenbach sowie durch Honorar- und ehrenamtliche Kräfte geleitet werden.
  • Das Programm soll, vor allem in den Sommerferien, aber auch zu anderen Ferienzeiten, an Angebote von Vereinen, Verbänden und Institutionen aus Büchenbach angebunden werden (z.B. im Rahmen des Sommerferienprogramms).
  • Die Ferienkindbetreuung soll nicht nur eine Entlastung berufstätiger Eltern darstellen, sondern ein abwechslungsreiches, interessantes und bildendes Programm für Kinder bieten.
  • Die Ferienkindbetreuung soll zu einem Preis von 6 € (8 – 14 Uhr) sowie für 10 € pro Tag (8 – 16 Uhr) angeboten werden, bei finanziell schwächer gestellten Familien kann durch unbürokratische und individuelle Nachfrage ein Rabatt gewährt werden.

Durch das angestrebte abwechslungsreiche Programm mit Ausflügen, Kreativ- und Spielaktionen usw. und dem angedachten Betreuungsschlüssel von 5 Kindern pro BetreuerIn sowie der familienfreundlich gestalteten Kalkulation des Teilnahmebeitrags wird sich ein Fehlbetrag von maximal 5000 € für die gesamten sieben Wochen Ferienkindbetreuung im Jahr 2014 ergeben.
Der Ausschuss für Schule, Kultur, Freizeit, Sport, Jugend und Familie hat am 18. 02. 2014 über das erarbeitete Konzept beraten und dieses dem Gemeinderat zur Annahme empfohlen.

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:
1. Das vorgeschlagene Konzept zur Ferienkindbetreuung wird gebilligt. Die erforderlichen 5000,-- € für die Ferienbetreuung im Jahr 2014 werden im Haushalt 2014 der Gemeinde Büchenbach bereitgestellt.
2. Die Kosten für die Betreuung von 08.00 – 14.00 Uhr betragen 7,-- €
Die Kosten für die Betreuung von 08.00 – 16.00 Uhr betragen 10,-- €.
(Eine Frühbetreuung ist in der Zeit von 07.00 – 08.00 Uhr - ohne Programm - für 1,-- € zubuchbar.)

Bestätigung Kommandantenwahl Freiwillige Feuerwehr Breitenlohe

Am 27.01.2014 fand bei der Freiwilligen Feuerwehr Breitenlohe die Wahl des Feuerwehr-Kommandanten und dessen Stellvertreter statt.
Zum Kommandanten wurde Herr Thomas Hochmeyer, Breitenlohe 7 und zum Stellvertreter Herr Hans Hochmeyer, Breitenlohe 7 gewählt.
Nach Art. 8 Abs. 4 (Bayerisches Feuerwehrgesetz) bedürfen die Gewählten der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Die Bestätigung ist nur zu versagen, wenn fachliche, gesundheitliche oder sonstige wichtige Gründe entgegenstehen.

Die Bestätigung der Kommandantenwahl Breitenlohe erfolgte einstimmig.

Bau einer zweigruppigen Kinderkrippe an der AWO-Kindertagesstätte "Regenbogen", Kühedorfer Weg – Vergabe von fünf Gewerken

Mit Datum vom 19. 02. 2014, Eingang in der Gemeinde Büchenbach: 24. 02. 2014, erging von der Regierung von Mittelfranken der Zuwendungsbescheid über 609.200,-- € - nach dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008 – 2014 für den Neubau einer Kinderkrippe an der AWO-Kindertagesstätte "Regenbogen" mit 24 Krippenplätzen.

  • Das Gewerk Baumeisterarbeiten wurde an die Hilpoltsteiner Firma Gerner zum Angebotspreis in Höhe von 225.283,02 € vergeben (Kostenschätzung 225.800,-- €).
  • Das Gewerk Holzbauarbeiten wurde an die Firma Treiber aus Bergen zum Angebotspreis in Höhe von 79.225,92 € vergeben (Kostenschätzung 73.000,-- €).
  • Das Gewerk Dachdeckerarbeiten wurde an die Firma Böhm aus Ellingen zum Angebotspreis in Höhe von 44.917,28 € vergeben (Kostenschätzung 45.000,-- €).
  • Das Gewerk Spenglerarbeiten wurde an die Rother Firma Dressendörfer zum Angebotspreis in Höhe von 10.668,11€ vergeben (Kostenschätzung 10.000,-- €).
  • Das Gewerk Gerüstarbeiten wurde an die Firma Weidmann aus Nürnberg zum Angebotspreis in Höhe von 12.249,50 € vergeben (Kostenschätzung 10.500,-- €).

Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung des Ersten Bürgermeisters

Der Turnverein 1921 Büchenbach e. V. hat in den vergangenen zwei Jahren sein Sportheim umgebaut. Zu diesem Zweck hat er auch ein Darlehen beim Bay. Landessportverband (BLSV) beantragt. Dieser zinsgünstige Kredit über 22.850 € soll nun zur Auszahlung kommen. Voraussetzung für die Gewährung der Mittel ist die Sicherung des Darlehensbetrags durch eine Eintragung im Grundbuch oder eine Bürgschaftserklärung eines Dritten. Nachdem die Eintragung einer Sicherungshypothek sehr zeitaufwändig und mit hohen Nebenkosten (Notarkosten, Eintragung im Grundbuch, Landesjustizkasse etc.) verbunden ist, bittet der Turnverein die Gemeinde Büchenbach um die Unterzeichnung einer Ausfallbürgschaft.
Nach Art. 72 Abs. 2 GO darf die Gemeinde Bürgschaften, die ein Einstehen für eine fremde Schuld zum Gegenstand haben, nur zur Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen. Grundsätzlich darf eine Kommune nur einfache Bürgschaften oder Ausfallbürgschaften übernehmen. Die Rechtsgeschäfte bedürfen der Genehmigung, wenn sie nicht im Rahmen der laufenden Verwaltung abgeschlossen werden.
Von einem Geschäft der laufenden Verwaltung i. S. d. § 11 Abs. 1 Satz 1 GeschOGR bzw. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO (laut Rechtssprechung: einfache, alltägliche Geschäfte mit regelmäßiger Wiederkehr) kann in diesem Fall nicht ausgegangen werden.
Grundsätzlich bedarf eine solche Bürgschaftserklärung der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Nach § 3 Zfr. 1 der Verordnung über die Genehmigungsfreiheit von Rechtsgeschäften des kommunalen Kreditwesens (Verordnung über kreditähnliche kommunale Rechtsgeschäfte) besteht jedoch Genehmigungsfreiheit bis zu einem Betrag von 50.000 €.
Zuständig ist der Gemeinderat, soweit Genehmigungspflicht besteht, ansonsten ein beschließender Ausschuss, in laufenden Angelegenheiten auch der erste Bürgermeister (Rd. Nr. 11 zu Art. 72 GO Kommentar Bauer, Böhle, Ecker, Bay. Kommunalgesetze).
Fraglich ist, ob es sich bei der Gewährung der Bürgschaft um die Erfüllung einer gemeindlichen Aufgabe handelt. Nach Art. 57 GO sind die Aufgaben im eigenen Wirkungskreis Aufgaben, welche u. a. die Förderung des Gemeinschaftslebens sowie des Breitensports nach sich ziehen.
Die Formulierung Förderung des Gemeinschaftslebens dient vor allem sportlichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen. Unter Einrichtungen des Jugend- und Breitensports fallen Turn-, Sporthallen, Sportplätze, Schwimmbäder u. ä. (Rd. Nrn 6 und 11 zu Art. 57 GO Kommentar Bauer, Böhle, Ecker, Bay. Kommunalgesetze).
Der Bau des Sportheimes fällt somit unter eine gemeindliche Aufgabe nach Art. 57 GO.
Grundsätzlich liegen die Voraussetzungen für die Gewährung einer Bürgschaft für den Turnverein 1921 Büchenbach e. V. vor.

Die Gemeinde Büchenbach hat durch Erklärung des Ersten Bürgermeisters vom 30. 01. 2014 eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 22.850,-- € übernommen.
Der 2012 und 2013 ausgezahlte Baukostenzuschuss der Gemeinde zur Sanierung des Sportheimes beläuft sich auf insgesamt 35.000,-- €.

Frohe Ostern wünscht

Ihr

Helmut Bauz
Erster Bürgermeister

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