Aktuelles aus Rathaus und Gemeinde
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in den vergangenen Wochen war in unserer Gemeinde einiges geboten.
Angefangen vom Jubiläum 50 Jahre Schachclub über den Liederabend des Liederkranzes, das Festwochenende 90 Jahre TV 21
Büchenbach mit dem ausverkauften Viva-Voce-Konzert und dem Ehrenabend bis zur hervorragend besuchten
Jubiläums-Kunstausstellung am ersten November-Wochenende.
Am 12./13. November folgte die Blumenschmuckprämierung des Obst- und Gartenbauvereines, der Waldlauf der
Leichtathletik-Abteilung des TV 21, der Tag der offenen Tür mit Eröffnung der sog. Sekundarstufe der Montessori-Schule sowie
der Tag der offenen Tür des Modellbahnclubs.
Dazwischen feierte die Gemeindebücherei noch ihr 10-jähriges Jubiläum im stilvoll sanierten ehemaligen Gemeindehaus mit
zahlreichen Veranstaltungen.
Unsere Gemeinde zeigt sich sehr vielseitig und bunt. Dies gilt auch für den traditionellen Büchenbacher Weihnachtsmarkt am
1. Adventswochenende am Rathausplatz.
Sitzung des Gemeinderates am 25.10.2011
Um künftig weiterhin rechtssichere Abrechnungen bei Ausbaumaßnahmen bzw. Generalsanierungen von Straßen,
Wegen und Plätzen durchführen zu können, empfiehlt die Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Roth, die bisherige
Ausbaubeitragssatzung aus dem Jahre 2002 samt Änderungssatzung aus dem Jahr 2005 aufzuheben und eine entsprechende Satzung mit
einer Außenbereichsregelung gemäß der Mustersatzung mit dem vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Prozentsatz von
1 v. H. neu zu erlassen (vgl. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04. 10. 2011).
m Straßenausbaubeitragsrecht sind nicht nur bebaubare und gewerblich nutzbare Grundstücke im Innenbereich oder im
Geltungsbereich eines Bebauungsplans, sondern auch unbebaute landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte
Grundstücke im Außenbereich grundsätzlich in die Abrechnung einzubeziehen. Dies gilt jedoch nur bei Straßenabschnitten, die
sich im regulär bebauten bzw. bebaubaren Innenbereich (also innerhalb eines Abrechnungsgebietes) befinden.
Diesem Gebot ist in der Satzung Rechnung zu tragen. Fehlt eine solche Regelung in der Satzung, hat dies zur Folge, dass die
Baumaßnahme nicht abrechenbar ist. Bei Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit einer Satzung kann eine Beitragspflicht nicht
entstehen.
Nach der bisherigen Satzung der Gemeinde Büchenbach werden diese Grundstücke nicht zum Beitrag herangezogen. Aber auch solche
Grundstücke haben einen (minimalen) Gebrauchswert und sind auf eine Zugangsmöglichkeit angewiesen.
Auf die Umlegung des beitragsfähigen Aufwands auf gärtnerisch, land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke kann nicht
ganz verzichtet werden. Dies hat der Bay VGH mit Beschluss vom 02.07.2009 (AZ 6 CS 08.2718) entschieden. Diese Entscheidung
wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 24.11.2009 bereits übermittelt.
Bei der Festlegung des Prozentsatzes steht der Gemeinde jedoch ein Ermessensspielraum zu. Der Prozentsatz zur Einbeziehung
der Grundstücksfläche kann im Gegensatz zur Mustersatzung des Bay. Gemeindetages, die von 5 % ausgeht, bis auf 1 % reduziert
werden.
Die Beitragseinnahmen der Gemeinde erhöhen sich dadurch nicht. Vielmehr wird der auf die Anlieger zu verteilende Kostenaufwand
durch die minimale Beteiligung nicht bebaubarer Flächen im Innenbereich etwas anders aufgeteilt. Dies führt somit zu einer
ebenfalls minimalen Entlastung der Eigentümer von bebauten bzw. bebaubaren Flächen.
Für Straßen bzw. Wege (z. B. Geh- und Radwege) im Außenbereich (z. B. Gemeindeverbindungsstraße Büchenbach – Breitenlohe mit
Geh- und Radweg oder Kreisstraße Büchenbach – Kühedorf mit Geh- und Radweg) ändert sich dadurch auch zukünftig nichts. Dort
angrenzende land- oder forstwirtschaftliche Flächen sind wie bisher nicht beitragspflichtig. Über folgendes stimmte der
Gemeinderat ab:
a) Die bisherige Ausbaubeitragssatzung vom 16.07.2002 sowie die 1. Änderungssatzung zur ABS vom 21.09.2005 werden aufgehoben. Der Neuerlass einer Ausbaubeitragssatzung mit Außenbereichsregelung wird beschlossen. Mit 13 : 1 angenommen.
b) Der Prozentsatz für die Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken wird auf vier Prozent v. H. festgelegt. Mit 2 : 12 abgelehnt.
c) Der in der Anlage beigefügte Entwurf der Ausbaubeitragssatzung wird beschlossen. Der Prozentsatz für die Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken wird auf ein Prozent v. H. festgelegt (ABS, § 8, Abs. 5). Mit 10 : 4 angenommen.
Mit der Ausbaugestaltung der Unteren Bahnhofstraße, zwischen Frankenstraße und Parkplatz „Am Jordan“, hat sich der
Gemeinderat wiederholt beschäftigt, zuletzt in der Sitzung vom 05. 07. 2011. Die beschlossene Planung wurde im Rahmen einer
Anliegerversammlung am 21. 07. 2011 den betroffenen Grundstückseigentümern vorgestellt.
So wurde ausführlich um die Neuanlegung einer Busbucht nördlich der Unteren Bahnhofstraße, westlich der Einmündung Ringstraße,
diskutiert. Letztendlich wurde diese Variante aber mit 12 : 8 Stimmen abgelehnt.
Auch über eine Auflassung der bestehenden Haltestelle südlich der Unteren Bahnhofstraße wurde diskutiert. Mit 13 : 7 Stimmen
sprach man sich für den Erhalt dieser Haltemöglichkeit aus. In diesem Zusammenhang wurde die Einrichtung einer einzigen
zentralen Haltestelle beim Parkplatz am Bahnhof, wo es bereits eine Bushaltestelle gibt, angesprochen, aber nicht weiter
verfolgt (östlich der Apotheke im Bereich Zufahrt zur P & R-Anlage).
Es wird deshalb vorgeschlagen, dass sich eine „Kommission“, zur Erarbeitung eines zukunftsfähigen Konzepts für eine oder
mehre Bushaltestellen im Bereich der Unteren Bahnhofstraße, zusammenfindet. Diesem „Arbeitskreis“ sollen Vertreter des
Landratsamtes, Sachgebiete Tiefbau, Nahverkehr sowie Straßenverkehr, der Polizei sowie der Gemeindeverwaltung sowie auch
Mitglieder des Gemeinderates angehören. Es wird vorgeschlagen, dass jede Fraktion zunächst eine Person benennt. Ziel ist eine
endgültige Festlegung bis Januar 2012.
Einstimmig wurde folgender Beschluss gefasst:
Die o. g. Kommission wird eingerichtet.
Als Vertreter der einzelnen Fraktionen werden benannt:
- Gemeinderätin Amone Grob (UWG)
- Gemeinderat Oliver Rabe (CSU)
- Gemeinderat Hans-Joachim Klooß (SPD)
Die Gemeinde Büchenbach begrüßt die im Rahmen der Radwegekonzeption der Stadt Schwabach angestrebte Wegeverbindung Ottersdorf – Obermainbach (St 2224). Eine zeitnahe Realisierung (realistisch in den nächsten ca. fünf Jahren) ist sehr wünschenswert.
Auf das Beratungsergebnis der Gemeinderatssitzung vom 31. 05. 2011 wird verwiesen. Die seinerzeitige
Kostenschätzung für den Wegelückenschluss als Fuß- und Radwegeverbindung inkl. Aurachbrücke belief sich auf brutto 77.000 €.
Nach Erstellung der genauen Wege- und Brückenplanung ergibt sich nun folgender Kostenüberschlag vom Juli 2011:
Wegebau im Aurachgrund: 18.823,12 € brutto (ca. 6.500 € niedriger als Schätzung Mai)
Die Kostenreduktion ergibt sich durch die Forderung der Unteren Naturschutzbehörde, den Weg als sog. Grünweg mit
Schotterunterbau auszubauen: der geschotterte Weg wird mit ca. 5 cm Oberboden überdacht. Die zum Brückenbau erforderliche
Baustraße im Aurachgrund wird als späterer Weg ausgebaut.
Gründung Brückenbau: 25.513,60 € brutto (ca. 9.000 € höher als Schätzung Mai)
Die Kostenmehrung ergibt sich durch die schwierigeren Bodenverhältnisse im Aurachgrund im Hinblick auf die Ergebnisse der
gutachterlichen Untersuchung der Tragfähigkeit des Untergrundes.
Bei den weiteren Positionen hat sich keine wesentliche Veränderung ergeben.
Unter dem Strich ergeben sich nunmehr Baukosten in Höhe von 80.628,01 €.
Hinzu kommen die Kosten für Planung (Baugrundgutachten, Statik Brücke, Planung Wegeverbindung mit Brücke) sowie Grunderwerb.
Der Zuschuss aus europäischen Fördergeldern (Leader-Programm) beläuft sich voraussichtlich auf ca. 32.000 €.
Die Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft Flurneuordnung Aurau/Asbach hat der Wegeverlängerung im Bereich Aurau in ihrer
Sitzung vom 06. Juni 2011 zugestimmt.
Im Rahmen einer Anhörung verschiedener Träger öffentlicher Belange hat das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth
eine Verbreiterung der Brücke vorgeschlagen, so dass die Wegeverbindung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen ebenfalls genutzt
werden könnte.
Im Hinblick auf die heutigen bzw. künftigen landwirtschaftlichen Zugmaschinen bzw. Anbaugeräte wäre es mit einer Verbreiterung
nicht getan. Die Tragkraft der Brücke müsste um ein Vielfaches erhöht werden. Die Mehrkosten dürften hierbei schnell in einen
sechsstelligen Euro-Bereich hochschnellen.
Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass eine zusätzliche Bezuschussung beispielsweise aus Fördertöpfen des
Landwirtschaftsministeriums nicht möglich sei.
Aus Kostengründen kann somit dem Vorschlag des Landwirtschaftsamtes nicht gefolgt werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Baumaßnahme – in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Wolfrum – über den Winter 2011/2012
öffentlich auszuschreiben, die Bauausführung soll im Frühjahr bzw. Sommer 2012 – mit Hinblick auf die Witterung - erfolgen.
Die Ausschreibung erfolgt erst nach Eingang der Zuschussbestätigung über die Leader-Fördergelder. Einstimmig beschlossen.
Zwecks Behebung diverser baulicher bzw. technischer Mängel am Büchenbacher Feuerwehrhaus soll in
Zusammenarbeit mit einem fachlich versierten Architekten ein langfristiges Raumkonzept erstellt werden. Hierbei sollen die
Freiwillige Feuerwehr bzw. der Feuerwehrverein in die konzeptionellen Überlegungen einbezogen werden.
Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:
Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Architekten oder Fachingenieur zu beauftragen, der für das Feuerwehrgerätehaus in
Büchenbach ein langfristiges Baukonzept ausarbeitet.
Als Vertreter der Fraktionen für den runden Tisch werden benannt:
- Gemeinderätin Elke Dechet (UWG)
- Gemeinderat Robert Schuster (SPD)
- Gemeinderat Gerhard Lunz (CSU)
Eine stille Adventszeit wünscht Ihnen
Ihr
Helmut Bauz
Erster Bürgermeister