Unabhängige Wählergemeinschaft Büchenbach e.V.
Büchenbach von Fred Hofmann

Aktuelles aus Rathaus und Gemeinde

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in den vergangenen Wochen war in unserer Gemeinde einiges geboten.
Angefangen vom Jubiläum 50 Jahre Schachclub über den Liederabend des Liederkranzes, das Festwochenende 90 Jahre TV 21 Büchenbach mit dem ausverkauften Viva-Voce-Konzert und dem Ehrenabend bis zur hervorragend besuchten Jubiläums-Kunstausstellung am ersten November-Wochenende.
Am 12./13. November folgte die Blumenschmuckprämierung des Obst- und Gartenbauvereines, der Waldlauf der Leichtathletik-Abteilung des TV 21, der Tag der offenen Tür mit Eröffnung der sog. Sekundarstufe der Montessori-Schule sowie der Tag der offenen Tür des Modellbahnclubs.
Dazwischen feierte die Gemeindebücherei noch ihr 10-jähriges Jubiläum im stilvoll sanierten ehemaligen Gemeindehaus mit zahlreichen Veranstaltungen.
Unsere Gemeinde zeigt sich sehr vielseitig und bunt. Dies gilt auch für den traditionellen Büchenbacher Weihnachtsmarkt am 1. Adventswochenende am Rathausplatz.

Sitzung des Gemeinderates am 25.10.2011

Neuerlass Ausbaubeitragssatzung

Um künftig weiterhin rechtssichere Abrechnungen bei Ausbaumaßnahmen bzw. Generalsanierungen von Straßen, Wegen und Plätzen durchführen zu können, empfiehlt die Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Roth, die bisherige Ausbaubeitragssatzung aus dem Jahre 2002 samt Änderungssatzung aus dem Jahr 2005 aufzuheben und eine entsprechende Satzung mit einer Außenbereichsregelung gemäß der Mustersatzung mit dem vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Prozentsatz von 1 v. H. neu zu erlassen (vgl. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04. 10. 2011).
m Straßenausbaubeitragsrecht sind nicht nur bebaubare und gewerblich nutzbare Grundstücke im Innenbereich oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, sondern auch unbebaute landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Grundstücke im Außenbereich grundsätzlich in die Abrechnung einzubeziehen. Dies gilt jedoch nur bei Straßenabschnitten, die sich im regulär bebauten bzw. bebaubaren Innenbereich (also innerhalb eines Abrechnungsgebietes) befinden.
Diesem Gebot ist in der Satzung Rechnung zu tragen. Fehlt eine solche Regelung in der Satzung, hat dies zur Folge, dass die Baumaßnahme nicht abrechenbar ist. Bei Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit einer Satzung kann eine Beitragspflicht nicht entstehen.
Nach der bisherigen Satzung der Gemeinde Büchenbach werden diese Grundstücke nicht zum Beitrag herangezogen. Aber auch solche Grundstücke haben einen (minimalen) Gebrauchswert und sind auf eine Zugangsmöglichkeit angewiesen.
Auf die Umlegung des beitragsfähigen Aufwands auf gärtnerisch, land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke kann nicht ganz verzichtet werden. Dies hat der Bay VGH mit Beschluss vom 02.07.2009 (AZ 6 CS 08.2718) entschieden. Diese Entscheidung wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 24.11.2009 bereits übermittelt.
Bei der Festlegung des Prozentsatzes steht der Gemeinde jedoch ein Ermessensspielraum zu. Der Prozentsatz zur Einbeziehung der Grundstücksfläche kann im Gegensatz zur Mustersatzung des Bay. Gemeindetages, die von 5 % ausgeht, bis auf 1 % reduziert werden.
Die Beitragseinnahmen der Gemeinde erhöhen sich dadurch nicht. Vielmehr wird der auf die Anlieger zu verteilende Kostenaufwand durch die minimale Beteiligung nicht bebaubarer Flächen im Innenbereich etwas anders aufgeteilt. Dies führt somit zu einer ebenfalls minimalen Entlastung der Eigentümer von bebauten bzw. bebaubaren Flächen.
Für Straßen bzw. Wege (z. B. Geh- und Radwege) im Außenbereich (z. B. Gemeindeverbindungsstraße Büchenbach – Breitenlohe mit Geh- und Radweg oder Kreisstraße Büchenbach – Kühedorf mit Geh- und Radweg) ändert sich dadurch auch zukünftig nichts. Dort angrenzende land- oder forstwirtschaftliche Flächen sind wie bisher nicht beitragspflichtig. Über folgendes stimmte der Gemeinderat ab:

a) Die bisherige Ausbaubeitragssatzung vom 16.07.2002 sowie die 1. Änderungssatzung zur ABS vom 21.09.2005 werden aufgehoben. Der Neuerlass einer Ausbaubeitragssatzung mit Außenbereichsregelung wird beschlossen. Mit 13 : 1 angenommen.

b) Der Prozentsatz für die Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken wird auf vier Prozent v. H. festgelegt. Mit 2 : 12 abgelehnt.

c) Der in der Anlage beigefügte Entwurf der Ausbaubeitragssatzung wird beschlossen. Der Prozentsatz für die Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken wird auf ein Prozent v. H. festgelegt (ABS, § 8, Abs. 5). Mit 10 : 4 angenommen.

Erarbeitung einer Konzeption Bushaltestellen im Bereich Untere Bahnhofstraße

Mit der Ausbaugestaltung der Unteren Bahnhofstraße, zwischen Frankenstraße und Parkplatz „Am Jordan“, hat sich der Gemeinderat wiederholt beschäftigt, zuletzt in der Sitzung vom 05. 07. 2011. Die beschlossene Planung wurde im Rahmen einer Anliegerversammlung am 21. 07. 2011 den betroffenen Grundstückseigentümern vorgestellt.
So wurde ausführlich um die Neuanlegung einer Busbucht nördlich der Unteren Bahnhofstraße, westlich der Einmündung Ringstraße, diskutiert. Letztendlich wurde diese Variante aber mit 12 : 8 Stimmen abgelehnt.
Auch über eine Auflassung der bestehenden Haltestelle südlich der Unteren Bahnhofstraße wurde diskutiert. Mit 13 : 7 Stimmen sprach man sich für den Erhalt dieser Haltemöglichkeit aus. In diesem Zusammenhang wurde die Einrichtung einer einzigen zentralen Haltestelle beim Parkplatz am Bahnhof, wo es bereits eine Bushaltestelle gibt, angesprochen, aber nicht weiter verfolgt (östlich der Apotheke im Bereich Zufahrt zur P & R-Anlage).
Es wird deshalb vorgeschlagen, dass sich eine „Kommission“, zur Erarbeitung eines zukunftsfähigen Konzepts für eine oder mehre Bushaltestellen im Bereich der Unteren Bahnhofstraße, zusammenfindet. Diesem „Arbeitskreis“ sollen Vertreter des Landratsamtes, Sachgebiete Tiefbau, Nahverkehr sowie Straßenverkehr, der Polizei sowie der Gemeindeverwaltung sowie auch Mitglieder des Gemeinderates angehören. Es wird vorgeschlagen, dass jede Fraktion zunächst eine Person benennt. Ziel ist eine endgültige Festlegung bis Januar 2012.
Einstimmig wurde folgender Beschluss gefasst:
Die o. g. Kommission wird eingerichtet.
Als Vertreter der einzelnen Fraktionen werden benannt:

  • Gemeinderätin Amone Grob (UWG)
  • Gemeinderat Oliver Rabe (CSU)
  • Gemeinderat Hans-Joachim Klooß (SPD)

Stellungnahme zur Radwegekonzeption der Stadt Schwabach - Geh- und Radweg Ottersdorf – Obermainbach

Die Gemeinde Büchenbach begrüßt die im Rahmen der Radwegekonzeption der Stadt Schwabach angestrebte Wegeverbindung Ottersdorf – Obermainbach (St 2224). Eine zeitnahe Realisierung (realistisch in den nächsten ca. fünf Jahren) ist sehr wünschenswert.

Wegeverbindung Aurau - Breitenlohe, Lückenschluss über den Aurachgrund, Ausschreibungsbeschluss

Auf das Beratungsergebnis der Gemeinderatssitzung vom 31. 05. 2011 wird verwiesen. Die seinerzeitige Kostenschätzung für den Wegelückenschluss als Fuß- und Radwegeverbindung inkl. Aurachbrücke belief sich auf brutto 77.000 €. Nach Erstellung der genauen Wege- und Brückenplanung ergibt sich nun folgender Kostenüberschlag vom Juli 2011:
Wegebau im Aurachgrund: 18.823,12 € brutto (ca. 6.500 € niedriger als Schätzung Mai)
Die Kostenreduktion ergibt sich durch die Forderung der Unteren Naturschutzbehörde, den Weg als sog. Grünweg mit Schotterunterbau auszubauen: der geschotterte Weg wird mit ca. 5 cm Oberboden überdacht. Die zum Brückenbau erforderliche Baustraße im Aurachgrund wird als späterer Weg ausgebaut.
Gründung Brückenbau: 25.513,60 € brutto (ca. 9.000 € höher als Schätzung Mai)
Die Kostenmehrung ergibt sich durch die schwierigeren Bodenverhältnisse im Aurachgrund im Hinblick auf die Ergebnisse der gutachterlichen Untersuchung der Tragfähigkeit des Untergrundes.
Bei den weiteren Positionen hat sich keine wesentliche Veränderung ergeben.
Unter dem Strich ergeben sich nunmehr Baukosten in Höhe von 80.628,01 €.
Hinzu kommen die Kosten für Planung (Baugrundgutachten, Statik Brücke, Planung Wegeverbindung mit Brücke) sowie Grunderwerb. Der Zuschuss aus europäischen Fördergeldern (Leader-Programm) beläuft sich voraussichtlich auf ca. 32.000 €.
Die Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft Flurneuordnung Aurau/Asbach hat der Wegeverlängerung im Bereich Aurau in ihrer Sitzung vom 06. Juni 2011 zugestimmt.
Im Rahmen einer Anhörung verschiedener Träger öffentlicher Belange hat das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth eine Verbreiterung der Brücke vorgeschlagen, so dass die Wegeverbindung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen ebenfalls genutzt werden könnte.
Im Hinblick auf die heutigen bzw. künftigen landwirtschaftlichen Zugmaschinen bzw. Anbaugeräte wäre es mit einer Verbreiterung nicht getan. Die Tragkraft der Brücke müsste um ein Vielfaches erhöht werden. Die Mehrkosten dürften hierbei schnell in einen sechsstelligen Euro-Bereich hochschnellen.
Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass eine zusätzliche Bezuschussung beispielsweise aus Fördertöpfen des Landwirtschaftsministeriums nicht möglich sei.
Aus Kostengründen kann somit dem Vorschlag des Landwirtschaftsamtes nicht gefolgt werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Baumaßnahme – in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Wolfrum – über den Winter 2011/2012 öffentlich auszuschreiben, die Bauausführung soll im Frühjahr bzw. Sommer 2012 – mit Hinblick auf die Witterung - erfolgen. Die Ausschreibung erfolgt erst nach Eingang der Zuschussbestätigung über die Leader-Fördergelder. Einstimmig beschlossen.

Feuerwehrhaus Büchenbach - Erarbeitung eines langfristigen Raumkonzeptes

Zwecks Behebung diverser baulicher bzw. technischer Mängel am Büchenbacher Feuerwehrhaus soll in Zusammenarbeit mit einem fachlich versierten Architekten ein langfristiges Raumkonzept erstellt werden. Hierbei sollen die Freiwillige Feuerwehr bzw. der Feuerwehrverein in die konzeptionellen Überlegungen einbezogen werden.
Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:
Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Architekten oder Fachingenieur zu beauftragen, der für das Feuerwehrgerätehaus in Büchenbach ein langfristiges Baukonzept ausarbeitet.
Als Vertreter der Fraktionen für den runden Tisch werden benannt:

  • Gemeinderätin Elke Dechet (UWG)
  • Gemeinderat Robert Schuster (SPD)
  • Gemeinderat Gerhard Lunz (CSU)

 

Eine stille Adventszeit wünscht Ihnen

Ihr

Helmut Bauz
Erster Bürgermeister

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