Unabhängige Wählergemeinschaft Büchenbach e.V.
Büchenbach von Fred Hofmann

Aktuelles aus Rathaus und Gemeinde

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Sommer neigt sich so langsam seinem Ende zu, so auch die Sommerferien. Für die Kinder beginnt die Schule am Donnerstag, den 13. September. In Büchenbach bedeutet dies auch, dass das traditionelle Weiherfest vor der Tür steht.

Gemeinderat 31. 7. 2012

Erweiterung des Gewerbegebietes Handwerkstraße

Auf die Berichterstattung zu dieser Thematik in der August-Ausgabe des Büchenbacher Anzeigers wird verwiesen. Im Hinblick auf die mögliche Einrichtung einer sogenannten „Kombi-Klasse“ für die 1. und 2. Klassen hat sich zwischenzeitlich eine Elterninitiative gegründet. Mit Nachdruck wird die Einrichtung von je zwei ersten und zwei zweiten Klassen im kommenden Schuljahr gefordert.
Zwischenzeitlich fanden zahlreiche Gespräche bis hin zum Staatssekretär im Kultusministerium, Herr Bernd Sibler, statt.
Die zuständige Bereichsleiterin an der Regierung von Mittelfranken, Frau Hildegund Rüger fand sich sogar im Rathaus ein, um entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Die Elterninitiative hat bereits über 800 Unterschriften gegen die Einführung einer Kombi-Klasse (in Büchenbach könnte somit im kommenden Schuljahr eine Klasse bzw. Lehrkraft eingespart werden) gesammelt.
Der Gemeinderat hat sich den Argumenten der Elterninitiative einstimmig angeschlossen.

Vorstellung kommunales Energieentwicklungskonzept des Landkreises Roth durch das Sachgebiet Regionalmanagement

Herr Scharrer, Sachgebiet Regionalmanagement sowie Herr Gruner von der Energieagentur Landkreis Roth GmbH stellten das kommunale Energieentwicklungskonzept für den Landkreis Roth bzw. bezogen auf die Situation in unserer Gemeinde vor.
Die verschiedenen Verbrauchsformen von Energie (Heizen, elektrische Energie, Mobilität etc.) wurden ausführlich beleuchtet.
Neben Einsparmöglichkeiten durch bessere Gebäudedämmung, stromsparende elektrische Geräte sowie verbrauchsarme Mobilitätskonzepte wurden insbesondere Potenziale zur Erzeugung regenerativer, also in kurzen Zeitabständen erneuerbarer Energieformen aufgezeigt. Hierbei könnte die Erzeugung von Strom mittels Windkraft eine wichtige Rolle einnehmen, sofern unter anderem die planerischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Gesamtbedarf an Strom im Gemeindegebiet könnte so unter Umständen problemlos gedeckt werden. Eine Abdeckung der erforderlichen Wärmeenergie (Gebäudeheizung im Winter) ist in unserer Gemeinde nach dieser Analyse wohl kaum realisierbar.

17. Änderung des Regionalplanes Industrieregion Mittelfranken
Änderung des Kapitels BV 3 Energieversorgung - Vorranggebiete für Windkraftanlagen, Beschlussfassung und Stellungnahme

Auf die öffentlichen Beratungen u. a. des Gemeinderates vom 28. Februar 2012, 26. Juni 2012 und die öffentliche Informationsfahrt zum Windpark Dürrwangen vom 28. 0Juli. 2012 wird verwiesen. Ebenso auf die Bürgerversammlung in der Aula der Büchenbacher Schule vom 04. 05. 2012.

Seitens der Verwaltung soll nochmals folgendes herausgestellt werden:
Mit Festlegung der Vorrangfläche erfolgt keine Aussage über die Wirtschaftlichkeit einer möglichen Windkraftanlage. Hierzu ist ein spezielles Windgutachten erforderlich, das aber in der Regel nicht von der Gemeinde in Auftrag gegeben bzw. finanziert wird.
Sollte ein derartiges Gutachten positiv sein, so ist es Ziel der Gemeinde, dass ein Windkraftrad bzw. mehrere Windkrafträder als Bürgerwindanlagen erstellt werden. Wobei jedoch hervorgehoben werden soll, dass jeder auf eigenes Risiko investiert.
Selbstverständlich muss auch sein, dass vor Erstellung der Anlage, u. a. folgende Punkte geregelt sind:

  • die Wegeanbindung muss gesichert sein
  • die Ableitung des Stroms muss über ein Erdkabel erfolgen
  • für die Wegebenutzung ist eine Gebühr zu entrichten
  • die benutzten Wege müssen in den vorherigen Zustand gesetzt werden.

Der Vorsitzende ergänzt, dass für die Errichtung von Windkrafträdern generell u. a. folgende Anschlusskriterien gelten:

  • Bannwald bzw. Naturschutzgebiete
  • sogenannte Platzrunde im Flugverkehr (Bestandteil der flugrechtlichen Genehmigung des Sonderlandeplatzes in Gauchsdorf)
  • Mindestabstandsfläche zu Wohnbaugebieten
  • Abstände zu Stromautobahnen (110 bzw. 380 KV-Leitungen)
  • Beschränkungen durch militärische Flugbereiche (z. B. Otto-Lilienthal-Kaserne in Roth).

Es soll noch einmal betont werden, dass im Bereich Tennenlohe sowie Ottersdorf rechtskräftige Bebauungspläne der Gemeinde Büchenbach in Kraft sind, welche jeweils Allgemeine Wohngebiete festsetzen.
Dies betrifft den Bebauungsplan Nr. 13 „Zum Hirschenbuck“ in Tennenlohe, den Bebauungsplan Nr. 18 „Mühlenstraße“ in Ottersdorf sowie den Bebauungsplan Nr. 22 „Am Alten Schulhaus“ in Tennenlohe.
Dies wurde seitens der Gemeinde in der Stellungnahme an den Regionalen Planungsverband nochmals verdeutlicht.
Der Gemeinderat hat nach kontroverser Diskussion folgenden Beschluss gefasst:
Mit dem Vorschlag des Planungsverbandes der Industrieregion Mittelfranken die Fläche WK 70 neu als Vorranggebiet für Windkraft in den Regionalplan mit aufzunehmen besteht Einverständnis, jedoch nur wenn bei der Errichtung der Windräder, von der Wohnbebauung in Tennenlohe, ein Mindestabstand von 1.000 m eingehalten wird. Die Gemeinde wird bei Bedarf über einen Bebauungsplan weitere Festsetzungen, wie z.B. Nabenhöhe der Anlage/n festsetzen.

Einen angenehmen restlichen Sommer, einen guten Start ins neue Kindergarten-, Schul- und Ausbildungsjahr und ein schönes Weiherfest wünscht

Ihr

Helmut Bauz
Erster Bürgermeister

Nach oben.

 

Mehr von uns

Aktuell

Archiv

Kontakt

Unabhängige
Wählergemeinschaft
Büchenbach (UWG) e.V.

Nèmetkèrstr. 27
91186 Büchenbach
Telefon: 09171 6967
E-Mail: info@uwg-buechenbach.de