Aktuelles aus Rathaus und Gemeinde
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Frühling ist da, die Tage dauern zwischenzeitlich wieder länger als die Nächte. Der meteorologische Frühling hat bereits am 01. März begonnen. Der kalendarische startete am 20. März.
Generalsanierung Kreisstraße RH 3 Untere Bahnhofstraße und Obere Bahnhofstraße sowie Schwabacher Straße
Die im Mai 2011 gestartete Generalsanierung der Unteren und Oberen Bahnhofstraße sowie Schwabacher Straße nimmt seit Mitte März wieder Fahrt auf.
Im Kreuzungsbereich Schwabacher Straße, Obere Bahnhofstraße sowie Rother Straße (vor dem Gasthaus
Kratochwill-Schweikert) wird bereits seit Montag, 12. 03. 2012, gearbeitet.
Das marode Betonpflaster wurde entfernt, gleichzeitig wurde der Kurvenradius so verändert, dass die Fahrbahn teilweise etwas
nach Süden „verdrückt“ wurde, so dass ein durchgehender Radius entsteht. Dadurch verbreitert sich der Gehsteig auf der
Nordseite teilweise.
Der Kreuzungsbereich bis zur Einmündung des Kirchensteiges in die Schwabacher Straße soll bis Ende März benutzbar fertig
gestellt sein. Ab diesem Zeitpunkt kann die Rother Straße wieder in Richtung Obere Bahnhofstraße befahren werden.Im Anschluss
(ab Ende März) wandert die Baustelle in nördliche Richtung bis zur Einmündung des Walpersdorfer Weges in die Schwabacher
Straße sowie weiter in Richtung Ortsausgang, Abzweigung Kühedorfer Weg, Willi-Memmert-Straße.
Die Ausfahrten Kirchensteig sowie Walpersdorfer Weg (Untermainbacher Weg) in die Schwabacher Straße werden in eine Richtung
weitestgehend möglich sein.
Kurzfristige, tageweise Einschränkungen sind hier jedoch unvermeidbar (z. B. Pflasterarbeiten Randsteine bzw.
Asphaltierungsarbeiten).
Diese Totalsperrungen werden jedoch durch die örtliche Bauleitung kurzfristig angekündigt.
Im Notfall können Fahrzeuge gerne am Rathausparkplatz (zwischen Rathaus und Vereinsheim der Kaninchenzüchter) geparkt werden.
Gleichzeitig werden im Auftrag der Gemeinde Arbeiten an den Ortsstraßen Kirchensteig (leichte Nord-Verschiebung der Einmündung
in die Schwabacher Straße, Anlegen eines durchgehenden Gehsteiges auf der Südseite bis zur Stichstraße Kirchensteig-Süd)
sowie Walpersdorfer Weg (neue Asphaltfeinschicht nach Kanal- und Wasserleitungsbau 2009) durchgeführt.
Ebenso werden in diesem Bereich Arbeiten zur Erdverkabelung der westlich der AWO-Kindertagesstätte verlaufenden 20
Kilovolt-Mittelspannungsleitung durchgeführt.
Wir gehen davon aus, dass die Arbeiten im Ausbaubereich West bis ca. Ende Juni abgeschlossen werden.
Ende März startete zeitgleich mit den Arbeiten in der Schwabacher Straße mit einer zweiten Baukolonne der
Ausbau im Bereich Höhe Jordanparkplatz, zunächst bis zur Einmündung Wiesenstraße.
Hierbei erfolgt eine Vollsperrung zwischen der Einfahrt zum Jordanparkplatz über die Einmündung Ringstraße in die Untere
Bahnhofstraße bis zur Wiesenstraße.
Im Bereich der derzeitigen Bushaltestelle gegenüber der Arztpraxis Dr. Eichinger sollen Längsparkplätze als Kurzzeitparkplätze
angelegt werden.
Im Rahmen einer neuen Konzeption für die Bushaltestellen hat der Gemeinderat vor kurzem beschlossen, eine neue Bushaltestelle
im Bereich Edeka-Markt Südseite - Wiesenseite Jordan westlich der Fußgängerampel - anzulegen.
Gleichzeitig soll künftig die vorhandene Busbucht östlich der Franken-Apotheke angefahren werden. Dadurch fallen die beiden
Bushaltestellen im Bereich der Fahrbahn Untere Bahnhofstraße weg. Die Busse halten somit künftig südlich der stark befahrenen
Unteren Bahnhofstraße. Auf dieser Straßenseite befindet sich auch der Zugang zum S-Bahnsteig.
Die Vollsperrung bis zur Einmündung Wiesenstraße besteht voraussichtlich bis Mitte Mai.
Bis zu diesem Zeitpunkt wird der innerörtliche Verkehr über die Untere Bahnhofstraße, die Wiesenstraße und den Stockweg
aufrecht erhalten.
Ab Mitte Mai erfolgt dann der Ausbau der Unteren Bahnhofstraße zwischen Einmündung Wiesenstraße und Einmündung Frankenstraße.
Hierbei wird der Verkehr über eine halbseitige Sperrung mit Ampelschaltung aufrecht erhalten. Gleichzeitig erfolgt ab ca.
Anfang Juli die Neugestaltung des Parkplatzes zwischen Sparkasse und Zahnarztpraxis Dr. Meyerdierks.
Des Weiteren wird im Ausbaubereich Untere Bahnhofstraße eine Glasfaserleitung der Deutschen Telekom mitverlegt, so dass sich
ab ca. Mitte 2012 die Breitbandanbindung in den östlichen Siedlungen Büchenbachs stark verbessert (in den westlichen
Siedlungen von Büchenbach ist bereits eine Glasfaserleitung verlegt).
Derzeit wird – aufgrund einer Elterninitiative – gemeinsam mit den verantwortlichen Stellen des Landkreises Roth die
Installation einer Fußgängerampel anstatt eines Zebrastreifens an der künftigen Querungsstelle Höhe
„Bäcker Schmidt“/Ostpreußenweg überprüft. Die Installation einer Fußgängerampel bedeutet, dass diese zwingend genutzt werden
muss. Das Überqueren der Fahrbahn in der Nähe der Ampel ist nicht erlaubt.
Mit einer Gesamtfertigstellung dieser Groß-Baumaßnahme rechnen wir bis ca. Ende Juli 2012.
Für die baustellenbedingten, unvermeidbaren Einschränkungen bitten wir um Verständnis.
Gemeinderat 28. 02. 2012
Die Bayerische Staatsregierung hat am 24. Mai 2011 das Energiekonzept „Energie innovativ“ verabschiedet.
Ziel der Staatsregierung ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien am Strombedarf auf 50 % innerhalb der nächsten Jahre zu
steigern.
Erneuerbare Energien wie zum Beispiel Windenergie und die Nutzung der Sonnenenergie werden, aufgrund ihres hohen Potenzials,
die Hauptenergiequellen darstellen müssen. Durch eine verstärkte Nutzung der Windenergie an für Natur, Landschaft und
Bevölkerung verträglichen Standorten kann ihr Beitrag zum raschen Umbau der Energieversorgung deutlich erhöht werden.
Besonders wichtig ist dabei auch eine frühzeitige und transparente Beteiligung der Bürger an Planungs- und
Genehmigungsverfahren. Durch aktive Mitwirkung aller Akteure, Schaffung von Transparenz und gezielter Ausweisung von
Windkraft-Konzentrationsflächen können Planungen befördert werden.
Entscheidend sind von Anfang an ein maßvolles Vorgehen, eine realistische Darstellung der Vorteile und möglichen Nachteile der
Windkraftnutzung sowie Verständnis und Feingefühl für die unterschiedlichen Sichtweisen der Menschen je nach „Rolle“
(z.B. Grundbesitzer/Verpächter, Investoren, Gemeindebürger, Nachbarn).
Aus diesem Grund hat die Verwaltung mit einem Vertreter von der bbv-LandSiedlung bereits Ende vergangenen Jahres Kontakt
aufgenommen um sich zu informieren.
In der nichtöffentlichen Sitzung im Januar dieses Jahres wurde auf das Thema Windkraft und die anstehende Fortschreibung des
Regionalplanes hingewiesen.
Insofern deckt sich das Handeln der Verwaltung mit einem Antrag der CSU Gemeinderats-Fraktion.
Die rechtlichen Grundlagen zur raumordnerischen Steuerung der Errichtung von Windkraftanlagen sind in § 35 Abs. 3 BauGB in
Verbindung mit dem Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes und den ergänzenden Vorschriften des Bayerischen Landesplanungsgesetzes
(BayLplG) zu finden.
Die Umsetzung und Konkretisierung der rechtlichen Vorgaben erfolgt über Ziele und Grundsätze der Raumordnung im
Landesentwicklungsprogramm Bayern und in den Regionalplänen.
Ziele und Grundsätze der Raumordnung entfalten Bindungswirkung gegenüber dem Staat und den Kommunen.
Die Regionalen Planungsverbände haben die Möglichkeit, Vorrang-, Vorbehalts- und ggf. Ausschlussgebiete für die Errichtung von
Windkraftanlagen festzulegen.
Bereits jetzt schon enthält der Regionalplan der Industrieregion Mittelfranken unter Pkt. 7 B V 3.1.1.4 den Passus, dass in
den Landkreisen der Region außerhalb der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete der Bau raumbedeutsamer Windkraftanlagen
ausgeschlossen ist.
Für den Landkreis Roth wurden bisher keine Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen. Mit einer Fortschreibung des
Regionalplanes, die in Kürze durchgeführt werden wird, soll das aber geändert werden. D.h. die Gemeinde wird demnächst von der
Regionalplanung offiziell zu den geplanten Flächen für Büchenbach angehört werden.
Mit der Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten durch die Regionalplanung sind dann alle anderen Gebiete im
Gemeindebereich ausgeschlossen. Die Gemeinde kann also nicht über den Flächennutzungsplan und einem Bebauungsplan zusätzlich
neue Flächen ausweisen. Die Gemeinde könnte höchstens über einen Bebauungsplan der sich auf die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete
bezieht, konkretere Angaben zu den Anlagen machen, z.B. was den genauen Standort und die Höhe der Anlage betrifft.
Um dem Gremium eine Entscheidungshilfe zu geben wurde ein Vertreter der bbv-LandSiedlung eingeladen, der detaillierte
Auskünfte zu technischen und wirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Bau von Windkraftanlagen geben kann. Anhand eines
möglichen Standortes für Windkraftanlagen im Bereich östlich von Tennenlohe wurden diverse Gesichtspunkte diskutiert.
Errichtung von Photovoltaikanlagen auf weiteren Dächern gemeindeigener Gebäude
Bereits vor einigen Jahren wurde auf dem 1967er Bautrakt der Schule eine Bürgersolaranlage errichtet.
Die Bauverwaltung hat nunmehr weitere gemeindeeigene Gebäude auf ihre Möglichkeit zur Vermietung zur Errichtung von
Photovoltaikanlagen hin untersucht.
Unter anderem kommen hierbei die Feuerwehrhäuser in Breitenlohe und Gauchsdorf, die AWO-Kindertagesstätte Regenbogen
(teilweise bereits mit einer Anlage belegt) sowie nach entsprechenden Dachsanierungen das Alte Schulhaus Tennenlohe sowie das
gemeindeeigene Mietshaus in der Schulstraße in Büchenbach in Frage. Interessenten wenden sich bitte an den gemeindlichen
Energiebeauftragten, Herrn Eduard Ruhl, Rathaus, Tel.: 09171 – 979541 bzw. mail:
eduard.ruhl@buechenbach.de.
Eine frohe Osterzeit wünscht
Ihr
Helmut Bauz
Erster Bürgermeister